{"id":13537,"date":"2020-10-16T16:55:13","date_gmt":"2020-10-16T14:55:13","guid":{"rendered":"http:\/\/hausen-aulatal.de\/?p=13537"},"modified":"2020-10-16T19:37:27","modified_gmt":"2020-10-16T17:37:27","slug":"13537","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hausen-aulatal.de\/?p=13537","title":{"rendered":"Corona-Regeln werden erg\u00e4nzt"},"content":{"rendered":"<h1 style=\"text-align: center;\"><strong>Der Gemeindevorstand <\/strong><strong>der Gemeinde <\/strong><strong>Oberaula gibt bekannt:<\/strong><\/h1>\n<p style=\"text-align: justify;\">Aufgrund der steigenden Coronazahlen haben die B\u00fcrgermeister des Schwalm-Eder-Kreises festgelegt, dass ab<\/p>\n<h1 style=\"text-align: center;\"><strong>Montag, 19.10.2020<\/strong><\/h1>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; keine privaten Feiern in \u00f6ffentlichen Geb\u00e4uden (MZH\/Vorraum der MZH\/DGH\u00b4s\/Grillh\u00fctten\/Haus der Generationen\/Jugendr\u00e4ume) stattfinden;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; bei Jahreshauptversammlungen ein striktes Alkoholverbot besteht;<\/p>\n<p>&#8211; Sitzungen (Ortsbeir\u00e4te\/Gemeindevorstand\/Gemeindevertretung und Aussch\u00fcsse) unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln stattfinden k\u00f6nnen;<\/p>\n<p>&#8211; Duschen und Umkleiden w\u00e4hrend des Trainingsbetriebes geschlossen bleiben.<\/p>\n<p>Die neuen Regelungen gelten voraussichtlich bis zum Ende der Weihnachtsferien (09.01.2021).<\/p>\n<hr \/>\n<h1 style=\"text-align: center;\"><strong>Schwalm-Eder-Kreis erg\u00e4nzt neue Corona-Regeln des Bundes und Landes durch Allgemeinverf\u00fcgung <\/strong><\/h1>\n<h6><strong><span style=\"color: #000000;\">Ver\u00f6ffentlicht am: 16.10.2020<\/span><\/strong><\/h6>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mit einer Allgemeinverf\u00fcgung zu \u201eSchutzma\u00dfnahmen bei privaten Feiern\u201c will der Schwalm-Eder-Kreis eine zeitnahe und vollst\u00e4ndige Kontaktpersonennachverfolgung gew\u00e4hrleisten, sollte es bei privaten Feiern im \u00f6ffentlichen Raum zu einem Infektionsgeschehen kommen. Die B\u00fcrgermeister der Kommunen einigen sich auf einheitliche Regelungen. Landrat und Vize-Landrat appellieren an die Besonnenheit der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Seit gestern gelten aufgrund der neuen dynamischen Entwicklungen der Infektionszahlen mit dem Corona-Virus von der Bundesregierung gemeinsam mit den L\u00e4ndern beschlossenen Corona-Reglungen. Beschlossen wurde unter anderem, dass ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einem Landkreis oder Stadtgebiet innerhalb der letzten 7 Tage eine erweiterte Maskenpflicht im \u00f6ffentlichen Raum gilt, die Teilnehmerzahl f\u00fcr \u00f6ffentliche Veranstaltungen weiter begrenzt sowie die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern im \u00f6ffentlichen Raum auf 25 beziehungsweise auf 15 Personen im privaten Raum eingeschr\u00e4nkt wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ab 50 Neuinfektionen im selben Zeitraum wird die Teilnehmerzahl auf 100 Personen bei \u00f6ffentlichen Veranstaltungen begrenzt und eine Kontaktbeschr\u00e4nkung auf maximal 10 Personen im \u00f6ffentlichen Raum sowie eine Sperrstunde ab 23 Uhr mit einem Au\u00dfenabgabeverbot von Alkohol eingef\u00fchrt. Private Feiern im \u00f6ffentlichen Raum werden auf 10 Teilnehmer begrenzt, im privaten Raum ebenfalls auf 10 Personen aus maximal 2 Hausst\u00e4nden.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: justify;\"><strong>G\u00e4steliste f\u00fcr private Feiern im \u00f6ffentlichen Raum zwingend erforderlich<\/strong><\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ebenfalls aufgrund der steigenden Infektionszahlen im Kreisgebiet, erl\u00e4sst der Schwalm-Eder-Kreis eine neue Allgemeinverf\u00fcgung als Erg\u00e4nzung zu den neuen Beschl\u00fcssen des Bundes und des Landes Hessen. Die ab kommenden <span style=\"color: #000000;\"><strong>Montag, 19. Oktober 2020<\/strong><\/span>, g\u00fcltige Allgemeinverf\u00fcgung sieht vor, dass Feiern oder Veranstaltungen jeglicher Art in Gastst\u00e4tten, Hotels oder sonstigen \u00f6ffentlichen R\u00e4umen nur dann mit der maximalen Anzahl von Personen stattfinden d\u00fcrfen, wenn mindestens 24 Stunden im Vorfeld eine vollst\u00e4ndige G\u00e4steliste mit allen erforderlichen Personendaten der eingeladenen G\u00e4ste durch den jeweiligen Veranstalter an den Betriebsinhaber beziehungsweise dem Tr\u00e4ger der R\u00e4umlichkeiten \u00fcbergeben und bis zum Veranstaltungsende bei Ver\u00e4nderungen der Teilnehmerzahl stets unverz\u00fcglich aktualisiert wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u201eMit der Allgemeinverf\u00fcgung wollen wir sicherstellen, dass im Falle eines Infektionsgeschehens eine zeitnahe, vollst\u00e4ndige Kontaktpersonennachverfolgung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes erfolgen kann, die Infektionskette schnell durchbrochen und somit eine weitere Verbreitung des Corona-Virus verhindert werden kann.\u201c, erkl\u00e4rt Landrat Winfried Becker.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nach der g\u00fcltigen Verordnung des Landes Hessen d\u00fcrfen aktuell im Schwalm-Eder-Kreis private Feiern im \u00f6ffentlichen Raum mit maximal 50 Personen stattfinden. Sollten die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage den Wert (Inzidenz) von 35 \u00fcbersteigen, sind nur noch 25 Personen erlaubt. Ab einem Wert von 50 nur noch 10 Personen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die am <strong>14. Oktober 2020<\/strong> erlassene <strong>\u201eAllgemeinverf\u00fcgung \u00fcber Schutzma\u00dfnahmen bei privaten Feierlichkeiten\u201c<\/strong> gilt vorerst bis zum <strong>31. Januar 2021<\/strong>.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: justify;\"><strong>B\u00fcrgermeister einigen sich auf einheitliche Regelungen im Kreis<\/strong><\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00c4hnlich wie der Bund und die L\u00e4nder einigten sich die B\u00fcrgermeister der St\u00e4dte und Gemeinden im Schwalm-Eder-Kreis am gestrigen Donnerstag auf ein kreisweit abgestimmtes Vorgehen mit einheitlichen Regelungen ab 19. Oktober 2020.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dorfgemeinschaftsh\u00e4user sowie alle anderen \u00f6ffentlichen R\u00e4ume und Geb\u00e4ude stehen bis einschlie\u00dflich 31. Januar 2021 f\u00fcr privaten Feierlichkeiten nicht zur Verf\u00fcgung. F\u00fcr alle anderen Zusammenk\u00fcnfte in den genannten R\u00e4umlichkeiten, zum Beispiel Vereinssitzungen oder \u00e4hnliches, gilt neben den allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln ein striktes Alkoholverbot.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr alle Kindertagesst\u00e4tten im Schwalm-Eder-Kreis gilt ein allgemeines Betretungsverbot. Nur die Erzieherinnen und Erzieher sowie die zu betreuenden Kinder d\u00fcrfen die jeweilige Kindertagesst\u00e4tte betreten. Allen anderen Personen ist dies nicht gestattet. Kinder mit m\u00f6glichen Krankheitssymptomen werden im Zweifel nach Hause geschickt. Auch diese Regelung gilt zun\u00e4chst bis 31. Januar 2021.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Landrat Winfried Becker und Vize-Landrat J\u00fcrgen Kaufmann appellieren an die Solidarit\u00e4t aller B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger im Schwalm-Eder-Kreis: &#8222;Bitte respektieren Sie die geltenden Regeln und verhalten Sie sich vor- und umsichtig. Gehen Sie weiterhin zum Einkauf und pflegen Sie mit Bedacht soziale Kontakte. Am Wichtigsten ist jedoch: denken Sie jederzeit an die AHA-AL-Regeln &#8211; Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, Nutzung der Corona-App und regelm\u00e4\u00dfiges L\u00fcften. Dies ist in der aktuellen Lage das beste Mittel zur Reduzierung weiterer Infektionen. Im Hinblick auf die bevorstehende Erk\u00e4ltungs- und Grippesaison bitten Landrat Becker und Erster Kreisbeigeordneter Kaufmann die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger um besondere Umsicht. Auch wenn nicht jeder Schnupfen ein Grund ist, zu Hause zu bleiben, denken Sie an Ihr Arbeits- und privates Umfeld, wenn Sie mit Erk\u00e4ltungssymptomen zur Arbeit gehen und kl\u00e4ren Sie unklare Symptome zu Ihrem eigenen und zum Schutz f\u00fcr andere mit Ihrem Hausarzt ab.\u201c<\/p>\n<h4 style=\"text-align: justify;\"><strong>Hintergrund: Information zu den aktuell g\u00fcltigen Regelungen im Schwalm-Eder-Kreis<\/strong><\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">Laut Eskalationskonzept des Landes Hessen f\u00fcr die kreisfreien St\u00e4dte und Landkreise befindet sich der Schwalm-Eder-Kreis aktuell mit einer Inzidenz von 30,00 (Stand 16.10.2020 I 12:45 Uhr) in der zweiten, gelben Stufe. Hier gilt eine erh\u00f6hte Aufmerksamkeit. Folgende Verordnungen des Landes Hessen zur Bek\u00e4mpfung der Pandemie sowie die Allgemeinverf\u00fcgung des Schwalm-Eder-Kreises sind in Kraft:<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li>Kontaktbeschr\u00e4nkung im \u00f6ffentlichen Raum auf maximal 10 Personen oder 2 Hausst\u00e4nde<\/li>\n<li>\u00d6ffentliche Veranstaltungen \/ Kulturangebote bis maximal 250 Personen<\/li>\n<li>Private Veranstaltungen im \u00f6ffentlichen Raum bis maximal 50 Personen<\/li>\n<li>G\u00e4stelisten m\u00fcssen 24 Stunden vor Veranstaltung den Betreiber*innen der Veranstaltungsorte vorgelegt und bis Veranstaltungsende aktuell gehalten werden<\/li>\n<li>Empfehlung f\u00fcr Feiern im privaten Raum: maximal 25 Personen<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Laut Bund-L\u00e4nder-Beschluss vom 14.10.2020 werden die Eskalationskonzepte deutschlandweit einheitlich in folgenden Stufen angepasst.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ab einer Inzidenz von 35 (orange) gelten erweiterte Ma\u00dfnahmen unter Einbindung des Hessischen Ministeriums f\u00fcr Soziales und Integration:<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li>erg\u00e4nzende Maskenpflicht im \u00f6ffentlichen Raum, \u00fcberall dort, wo Menschen dichter und\/oder l\u00e4nger zusammenkommen<\/li>\n<li>Empfehlung: Sperrstunde in der Gastronomie einf\u00fchren<\/li>\n<li>Teilnehmerzahlen bei \u00f6ffentlichen Veranstaltungen \/ Kulturangeboten weiter begrenzen<\/li>\n<li>Begrenzung der Teilnehmerzahlen bei privaten Feiern im\n<ul>\n<li>\u00f6ffentlichen Raum auf 25 Personen<\/li>\n<li>im privaten Raum auf 15 Personen<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ab einer Inzidenz von 50 (rot) gilt ein konsequentes Beschr\u00e4nkungskonzept in enger Zusammenarbeit mit dem HMSI:<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li>Erweiterung der Maskenpflicht<\/li>\n<li>Begrenzung der Teilnehmerzahl bei \u00f6ffentlichen Veranstaltungen \/ Kulturangeboten auf 100<\/li>\n<li>Kontaktbeschr\u00e4nkungen im \u00f6ffentlichen Raum auf maximal 10 Personen<\/li>\n<li>Sperrstunde um 23 Uhr in der Gastronomie<\/li>\n<li>Au\u00dfenabgabeverbot von Alkohol ab der Sperrstunde<\/li>\n<li>Begrenzung der Teilnehmerzahl bei privaten Feiern im\n<ul>\n<li>\u00f6ffentlichen Raum auf 10 Personen<\/li>\n<li>privaten Raum auf 10 Personen aus maximal 2 Hausst\u00e4nden<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Kommt der Anstieg der Infektionszahlen nicht nach sp\u00e4testens 10 Tagen zum Stillstand, werden weitere gezielte Beschr\u00e4nkungen eingef\u00fchrt und unter anderem die Kontaktbeschr\u00e4nkungen im \u00f6ffentlichen Raum auf maximal 5 Personen aus maximal 2 Hausst\u00e4nden festgelegt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Gemeindevorstand der Gemeinde Oberaula gibt bekannt: Aufgrund der steigenden Coronazahlen haben die B\u00fcrgermeister des Schwalm-Eder-Kreises festgelegt, dass ab Montag, 19.10.2020 &#8211; 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