Der aktuelle Ortsbeirat Hausen setzt sich aus 7 Einwohnern aus Hausen zusammen.
Die Wahl erfolgte am 14.März 2021, die konstituierende Sitzung fand am 27.April 2021 statt.
Die Wahlperiode beträgt 5 Jahre.
Mitglieder im Ortsbeirat Hausen:
Jörg Albert – Ortsvorsteher 06628/8209
Bärbel Hellwig – stellv. Ortsvorsteherin 06628/8528
Alexander Erler – Schriftführer 06628/7334
Jürgen Eckhardt – stellv. Schriftführer 06628/7425
Norbert Braun 06628/915179
Erwin Albert 06628/919066
Ilja Rühl 06628/208494
Von links: Norbert Braun, Bärbel Hellwig, Erwin Albert, Alexander Erler, Jürgen Eckhardt, Jörg Albert, Ilja Rühl
Mitglieder in der Friedhofskommission: Jörg Albert, Bärbel Hellwig
Ersatzpersonen oder auch Nachrücker genannt: Günter Schulze, Frank Schreiber, Michael Reiter
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Sitzungstermine 2021 im DGH Hausen, jeweils ab 20:00 Uhr. Die Sitzungen sind Öffentlich.
15.6. / 14.9. / 9.11.
Der Ortsbeirat Hausen setzt sich zwischen 2016 und 2021aus 7 Einwohnern aus Hausen zusammen.
Die Wahl erfolgte am 06.März 2016, die konstituierende Sitzung fand am 19.April 2016 statt.
Die Wahlperiode beträgt 5 Jahre.
Mitglieder im Ortsbeirat Hausen:
Jörg Albert – Ortsvorsteher
Bärbel Hellwig – stellv. Ortsvorsteherin
Alexander Erler – Schriftführer
Herbert Heinisch – stellv. Schriftführer
Jürgen Eckhardt
Norbert Braun
Günter Schulze
Günter Schulze, Alexander Erler, Norbert Braun, Jörg Albert, Jürgen Eckhardt, Bärbel Hellwig, Herbert Heinisch
Mitglieder in der Friedhofskommission: Jörg Albert, Norbert Braun
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Der Ortsbeirat Hausen setzt sich zwischen 2011 und 2016 aus 7 Einwohnern aus Hausen zusammen.
Die Wahl erfolgte am 27.März 2011, die konstituierende Sitzung fand am 3.Mai 2011 statt.
Karl-Heinz Klinger übergab nach 30 jähriger Ortsbeiratstätigkeit, davon 26 Jahre als Ortsvorsteher an den neuen Ortsvorsteher Jörg Albert
Die Wahlperiode beträgt 5 Jahre.
Mitglieder im Ortsbeirat Hausen:
Jörg Albert – Ortsvorsteher
Bärbel Hellwig – stellv. Ortsvorsteherin
Alexander Erler – Schriftführer
Herbert Heinisch – stellv. Schriftführer
Jürgen Eckhardt
Jürgen Hahl
Barbara Pollok
Geschäftsordnung Ortsbeiräte Oberaula
Die Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung ist das Hauptorgan der kommunalen
Selbstverwaltung und entscheidet über alle wichtigen
Angelegenheiten der Kommune. Die gewählten
Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter arbeiten
ehrenamtlich. Für ihre Arbeit erhalten Sie in der Regel eine
Aufwandsentschädigung in Form von Sitzungsgeld. Zum
Mitglied einer Gemeindevertretung wählen lassen kann sich
jede und jeder Wahlberechtigte, die bzw.der seit mindestens
sechs Monaten mit Hauptwohnsitz im Wahlgebiet gemeldet ist
und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Der Ortsbeirat
Viele Gemeinden bestehen aus mehreren Ortsteilen. Damit die
Interessen der Ortsteile bei den Entscheidungen der
Gemeindevertretung stärker berücksichtigt werden kann die
Gemeinde Ortsbeiräte einrichten. Für welche Bereiche in der
Gemeinde Ortsbeiräte eingerichtet wurden, ist in der
Hauptsatzung einer Gemeinde geregelt.
Die Mitglieder der Ortsbeiräte werden mit den
Gemeindevertretern für die gleiche wahlzeit von fünf lahren
gewählt. Auch sie sind ehrenamtlich tätig. Nach den Regeln der
Hessischen Gemeindeordnung ist der Ortsbeirat zu allen
wichtigen Angelegenheiten, die den ortsteil betreffen, zu hören,
insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er hat ein
Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den ortsteil
angehen. Er nimmt zu allen Fragen Stellung, die ihm von der
Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt
werden.
Für die wahl der Ortsbeiräte wird eine Gemeinschaftsliste
(Partei unabhängig) erstellt.
Texte: Auszug aus der Broschüre,,Kommunalpolitik verstehen“, Seite 15 und Seite 19, Ausgabe März 2015,
der Friedrich-Ebert-Stiftung. Landesbüro Hessen





