Autor: Karl-Heinz Klinger

Wer zahlt fürs Abräumen?

In der Friedhofsgebührensatzung ist es klar geregelt: Wenn eine Grabstätte aufgegeben wird – in der Regel nach 30 Jahren Liegezeit – dann sind die Angehörigen dafür zuständig, das Grab abzuräumen. Auf einigen Friedhöfen können sie das selbst tun, wenn sie denn über entsprechendes Gerät verfügen, ansonsten tragen sie die Kosten, wenn die Gemeinde das erledigt. Soweit die Theorie.

Wie in vielen anderen Gemeinden, kommt es aber auch in Oberaula immer häufiger vor, dass nach Ablauf der 30 Jahre keine Angehörigen mehr vorhanden bzw. aufzuspüren sind. Sie sind oft schon vor vielen Jahren weggezogen und haben kein Interesse mehr an der Grabstätte. Davon zeugten verwahrloste Gräber auf den Friedhöfen, erklärte Alexander Erler (CDU). Seine Fraktion wollte das Problem jetzt in Angriff nehmen und die Gebührenordnung der Friedhofsordnung entsprechend ändern. Die Gebühr fürs Abräumen der Grabstelle sollte demnach gleich beim Erwerb der Grabstelle mit bezahlt werden.

Man habe aber seit dem Formulieren des Antrags festgestellt, dass das ein ganz sensibles Thema und nicht so einfach per Beschluss zu regeln sei, sagte Erler und formulierte seinen gerade eben gestellten Antrag um.

Nun soll der Gemeindevorstand erst einmal prüfen, wie viele Grabstellen aktuell betroffen sind und welche Kosten der Gemeinde dadurch entstehen.

Dabei müsse auch berücksichtigt werden, so gab Hans-Joachim Schneider (SPD) zu bedenken, dass Grabstellen heute in der Regel kleiner und weniger aufwendig hergestellt würden, dass also folglich auch die Kosten für das Abräumen geringer seien.

Nicht zuletzt müsse geklärt werden, ob die Gemeindeverwaltung von den Bürgern Geld 30 Jahre im Voraus fordern dürfe und wie mit diesem Darlehen umzugehen sei, ob es zum Beispiel extra angelegt werden müsse. Der Aufwand hierfür müsse dann ebenfalls berücksichtigt werden, sagte Werner Weidemann (CDU).

In den Friedhofskommissionen sei das Thema schon besprochen worden und auf einhellige Ablehnung gestoßen, berichtete Holger Hehr (SPD).

Einstimmig beschloss die Gemeindevertretung einen Prüfauftrag an den Gemeindevorstand, alle Fragen zum Thema verlassene Gräber zu klären und dem Parlament bis Ende September darüber Bericht zu erstatten. Dann kommt das Thema erneut auf die Tagesordnung. (CHRISTINE ZACHARIAS)

 

Bauleitplanung auf der Zielgeraden

Das Bauleitplanungsverfahren für den neuen Feuerwehrstützpunkt in Oberaula ist auf der Zielgeraden. Nach dem der Regionalplan Nordhessen entsprechen angepasst wurde, befasste sich die Gemeindevertretung nun erneut mit dem Flächennutzungs- und mit dem Bebauungsplan. Die nach der Offenlegung der Planungsunterlagen eingegangenen Anregungen und Bedenken wurden berücksichtigt und der Planänderung zugestimmt. Nach der Genehmigung durch das Regierungspräsidium kann der Flächennutzungsplan Rechtskraft erlangen.

Das gilt dann auch für den Bebauungsplan. Bürgermeister Klaus Wagner rechnet damit, dass das noch im Sommer der Fall sein wird und sich das Parlament dann mit den Plänen des Architekturbüros Hess auseinandersetzen kann.

In die Kommission „Feuerwehrstützpunkt Oberaula“ wählte die Gemeindevertretung einstimmig Nils Willhardt und Alexander Erler (CDU), Jörg Albert und Holger Hehr (SPD) sowie Klaus Vaupel (FLO). Der Kommission gehören außerdem der Bürgermeister, zwei Mitglieder des Gemeindevorstands und als sachkundige Bürger der Gemeindebrandinspektor und seine beiden Stellvertreter an. (CHRISTINE ZACHARIAS)

Impfstoff von Biontech für Kinder freigegeben

Berlin – Die EU-Arzneimittelbehörde EMA gab heute grünes Licht für die Zulassung des Corona-Impfstoffs der Hersteller Biontech und Pfizer für Kinder ab zwölf Jahren. Druck auf die Eltern, ihre Kinder impfen zu lassen, soll es in Deutschland aber nicht geben. Eine Impfpflicht werde nicht eingeführt, auch die Sicherheit des Schulbesuchs solle unabhängig von Impfungen gewährleistet sein, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.

24. Mai 2021

Oberaula: Wohnhaus brennt im Ortskern

Foto: Michael Sprave

OBERAULA. Im dicht besiedelten Ortskern von Oberaula (Schwalm-Eder-Kreis) brannte am frühen Montagmorgen ein Wohnhaus. Verletzt wurde niemand. Das Haus ist unbewohnbar und wird vermutlich als Brandruine ihr Dasein fristen oder abgerissen werden.

Gegen 5:45 Uhr bemerkte ein Bewohner den Brand im Dach des Gebäudes. Er warnte die übrigen Bewohner, die das Haus bis zum Eintreffen der Feuerwehr alle verlassen hatten und sich im Freien befanden. Über Oberaula zog eine weithin sichtbare Rauchwolke in Richtung Westen. Mehrere Trupps bekämpften die Flammen von außen. An einen möglichen Innenangriff war nicht mehr zu denken. Als die Kameraden des ebenfalls alarmierten Löschzuges aus Neukirchen eintrafen, konnten der brennende Dachstuhl mit der Hilfe der Drehleiter gelöscht werden. Umliegende Häuser wurden erfolgreich geschützt, ein angrenzendes Gebäude möglicherweise leicht beschädigt. Die offenen Flammen und der massive Löschangriff von außen waren nach gut einer Stunde beendet. Für die Nachlöscharbeiten mussten dann weitere Trupps unter Pressluftatmern in die Brandruine eindringen.

Im Einsatz waren alle Feuerwehren den Gemeinde Oberaula, der Löschzug mit Drehleiter aus Neukirchen, ein Rettungsteam des DRK und eine Streife der Polizeistation Schwalmstadt.

Den Einsatz leitete Gemeindebrandinspektor Michael Becker, Thomas Schier aus Schrecksbach hatte die Brandschutzaufsicht des Landkreises und Kreisbrandinspektorin Tanja Dittmar machte sich ein Bild von den Löscharbeiten.

Die Brandursache ist noch nicht ermittelt. Die Höhe des Schadens schätzt die Polizei auf 100.000 Euro.

Oberaulas Bürgermeister kümmerte sich sofort um eine vorläufige Unterbringung der Hausbewohner. (wal)

  Wohnhausbrand in Oberaula