Gemeindefusion im „Südlichen Knüll“ ist Thema

Ausschnitt aus dem aktuellen Landesentwicklungsplan des Landes Hessen.

Die Mehrzahl der Einwohner der Gemeinde Oberaula orientieren sich nach Bad Hersfeld.

Der Landesentwicklungsplan ordnet die Gemeinde Oberaula zum Mittelzentrum Bad Hersfeld (mit Teilfunktion eines Oberzentrums) richtigerweise zu. (Beschluss der Hessischen Landesregierung vom 16.12.2019).

Die massive Kritik am neuen Landesentwicklungsplan könne er nicht nachvollziehen, sagte Hermann Häusling in der Kreistagssitzung in Körle. Der Entwurf stammt aus dem hessischen Wirtschaftsministerium, das vom Grünen Tarek al Wazir geführt wird.

Man müsse sich schon jede Kommune einzeln anschauen. So seien es von Bad Zwesten nach Bad Wildungen eben nur zehn Minuten. Nach Borken, das er im Übrigen nicht für ein wirkliches Mittelzentrum halte, seien es 30 Minuten. Und natürlich orientierten sich Oberaulaer auch in Richtung Bad Hersfeld.

Als schleichende Gebietsreform bezeichnete Ludwig Georg Braun (FDP) den neuen Entwurf des Landesentwicklungsplans. Dies geschehe, ohne die Bevölkerung einzubeziehen. In Nordhessen sei die Neuzuordnung – anders als in Südhessen – auch nicht notwendig.


Zusammenarbeit soll intensiviert werden

Neukirchen – Einstimmig haben sich Neukirchens Stadtverordnete für eine Machbarkeitsstudie zur Intensivierung der Zusammenarbeit des Gemeindeverwaltungsverbundes „Südlicher Knüll“ ausgesprochen.

Nach zehnjähriger interkommunaler Zusammenarbeit zwischen Neukirchen, Ottrau und Oberaula sei es an der Zeit auch über eine Gemeindefusion nachzudenken, erklärte Neukirchens Bürgermeister Klemens Olbrich.

Eine Machbarkeitsstudie, Bürgerversammlungen und gegebenenfalls ein Bürgerentscheid könnten Stufen des Prozesses sein. Auch in Neukirchens Nachbarkommunen ist die Studie Thema: Ottraus Parlamentarier haben dem Vorhaben bereits zugestimmt, in Oberaula wird die Machbarkeitsstudie in einer der kommenden Sitzungen behandelt.     

REGINA ZIEGLER-DÖRHÖFER

Das hessische Wirtschaftsministerium beantwortete uns verschiedene Fragen zum Neuentwurf.

Warum ist überhaupt ein neuer Entwurf nötig?

Der Landesentwicklungsplan ist mehr als 20 Jahre alt – seitdem haben sich die Lebensverhältnisse verändert. Anfang des Jahrhunderts gab es weder Smartphones noch schnelles Internet.

Was genau legt der Landesentwicklungsplan fest?

Er beschreibt die aktuelle Situation der Menschen vor Ort vor dem Hintergrund der künftigen Entwicklungen in Bezug auf Bevölkerungsstruktur, Konsumverhalten, Mobilität und weiteren Punkten.

Was beschreibt er dabei konkret?

Im Landesentwicklungsplan sind Ziele formuliert – etwa, dass für alle Einwohner Schulen, Ärzte, Bibliotheken, Sportstätten und Geschäfte gleich gut erreichbar sind. Das Ziel ist, dass die Menschen einen möglichst wohnortnahen Zugang zu diesen Angeboten haben. Ein Mittelzentrum muss demnach für die Versorgung mit Ärzten, Einzelhandel und weiterführenden Schulen sorgen.

Auf welcher Basis wurden die Kommunen zugeordnet?

Ob die Einwohner einen wohnortnahen und gut erreichbaren Zugang haben, wurde anhand des Kriteriums der Erreichbarkeit überprüft. Dabei ging es darum, festzustellen: Ist für alle Einwohner ein Mittelzentrum gut erreichbar? Dabei spielt natürlich eine Rolle, wie sich in den vergangenen Jahren in den Regionen die Bevölkerung und die Arbeitsplatzsituation verändert hat. Vor 20 Jahren gab es andere Pendlerströme und ein anderes Einkaufsverhalten als heute.

Wie wurde die Erreichbarkeit berechnet?

Die Fahrzeiten sind Ergebnis eines komplexen Rechenmodells, das neben der Nähe zu einem Mittelzentrum auch die Bevölkerung in einem Ortsteil gewichtet hat. Wenn ein Ortsteil näher an einem Mittelzentrum liegt, aber dort nur 300 Menschen leben, ein Ortsteil, das weiter weg liegt, aber 1500 Einwohner hat, wird das in dem Rechenmodell entsprechend gewichtet.

Was sagt das letztlich aus?

Ob die Menschen tatsächlich das rechnerische näher liegende Angebot in Stadt A nutzen oder nicht, spielt keine Rolle. Die Ergebnisse zeigen aber, ob und wie gut die Versorgung der Einwohner aktuell ist. Wenn es Defizite gibt, kann der Landesentwicklungsplan als rechtliche Grundlage ein Auftrag an die Regionalplanung sein, dieses Defizit zu beheben. Und beispielsweise die Erreichbarkeit eines Mittelzentrums zu verbessern, das kann auch ein Neues sein.

Damai D. Dewert

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