Mund-Nasen-Schutz im öffentlichen Raum

Wo gilt eine Maskenpflicht, wo wird das Tragen empfohlen  

Mit der Verfügung einer neuen Allgemeinverordnung gelten im Schwalm-Eder-Kreis neue Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Unter anderem besteht eine erweiterte Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Der Schwalm-Eder-Kreis spricht zudem für stark frequentierte Orte in einzelnen Kommunen des Landkreises Empfehlungen für das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aus.

Der Schwalm-Eder-Kreis hat auf die steigende Zahl der an dem Corona-Virus infizierten Personen reagiert und mit dem heutigen Donnerstag, 22. Oktober 2020, eine neue neuen „Allgemeinverfügung über Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von SARS-CoV-2“ erlassen. Die Verfügung ist vorerst bis zum 30. November gültig, kann jedoch auch verlängert werden.

Mit einer Inzidenz von über 35, der Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen, befindet sich der Schwalm-Eder-Kreis aktuell in Stufe 3 (orange) des Eskalationskonzeptes des Landes Hessen. Das Eskalationskonzept sieht in dieser Stufe auch eine erweiterte Maskenpflicht im öffentlichen Raum vor. Der Schwalm-Eder-Kreis folgt in seiner Allgemeinverfügung der Verordnung des Landes, weitet zudem die Maskenpflicht im öffentlichen Raum aus und spricht weitere Empfehlungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aus.

Verpflichtend ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes:

  • in Vergnügungsstätten sowie jeweils abseits des eigenen Sitzplatzes bei öffentlichen Veranstaltungen, in der Gastronomie, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten von Glaubensgemeinschaften, bei Trauerfeierlichkeiten sowie bei vergleichbaren öffentlichen Einrichtungen,
  • im unmittelbaren Bereich („Übergabezonen“) vor den Schulen, Sporthallen, Kindertageseinrichtungen, Kinderhorten und Kindertagespflegestätten, in dem die Kinder dem in diesen Einrichtungen tätigen Personal übergeben und in dem Kinder abgeholt werden,
  • auf Sportplätzen bei Spielbetrieb (gilt nicht für aktiv am Spielbetrieb Teilnehmende),
  • auf Spiel- und Bolzplätzen,
  • auf öffentlichen Flächen auf Friedhöfen während Bestattungen und Trauerfeierlichkeiten und
  • beim Transport von Patienten zu und innerhalb von Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Empfohlen wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes

unter anderem auf den Marktplätzen in Fritzlar, Melsungen, Schwalmstadt-Treysa, Homberg (Efze) und Neukirchen sowie an den großen Busbahnhöfen im Landkreis (Busbahnhof Homberg (Efze) und Fritzlar). Weitere Straßenzüge und Plätze sind in der Allgemeinverfügung nachzulesen.

Die geltenden Allgemeinverfügungen und Verordnungen sind jederzeit auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de verfügbar.


„Versorgung mit Toilettenpapier ist gesichert“

 Bonn – Angesichts der vielerorts wieder begonnenen Hamsterkäufe bei Toilettenpapier versucht nun der Verband Deutscher Papierfabriken (VDP) die Verbraucher zu beruhigen: „Die Versorgung mit Toilettenpapier in Deutschland ist auch in der aktuellen Covid-19-Infektionswelle gesichert“, teilte der VDP gestern mit.

Wie das Statistische Bundesamt berichtete, stieg der Absatz von Toilettenpapier in der Woche vom 12. bis 17. Oktober um 89,9 Prozent – im Vergleich zum Durchschnitt der Vorkrisen-Monate August 2019 bis Januar 2020. (red/dpa)

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