Verleihung der Ehrenplakette der Gemeinde Oberaula
Seit 1986 verleiht die Gemeinde Oberaula zur öffentlichen Anerkennung hervorragender sportlicher Leistungen und besonderer Verdienste um die Förderung des Vereinslebens eine Ehrenplakette. Die Entscheidung über die Verleihung wird auf Vorschlag der Vereinsvorstände getroffen.
Daher werden alle Vereinsvertreter gebeten, bei Vorliegen der Voraussetzungen Mitglieder bzw. Mannschaften dem Gemeindevorstand zu melden.
Vorgeschlagen werden können alle Personen, die im Jahre 2017 und bis zum 30.09.2018 die Voraussetzungen erfüllen. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist von den Vereinsvorständen in ihren Anträgen nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen.
Antragsvordrucke und Richtlinien erhalten Sie im Rathaus, Zimmer 7 oder auf der Homepage der Gemeinde Oberaula, www.oberaula.de.
Frist für die Anmeldung ist der 15.10.2018.
gez. Wagner, Bürgermeister