Kommunalwahlen März 2021

Wir brauchen dich !!!!

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

bei der am 14. März 2021 stattfindenden Kommunalwahl in Hessen werden auch für die Großgemeinde Oberaula die Gemeindevertretung und die Ortsbeiräte der einzelnen Ortsteile neu gewählt.

ln Hausen haben wir derzeit einen aus 7 Personen bestehenden Ortsbeirat, der 2016 parteien- unabhängig gewählt wurde. So soll es auch im Jahr 2021 gehalten werden. Auch die zu wählende Personenanzahl soll beibehalten werden. Derzeit sind folgende Personen vertreten:

Jörg Albert (Ortsvorsteher), Bärbel Hellwig (stellvertr. Ortsvorsteherin), Alexander Erler (Schriftführer), Herbert Heinisch (stellvertr. Schriftführer), Norbert Braun, Jürgen Eckhardt und Günter Schulze.

Der Ortsbeirat trifft sich ca. 6-mal im Jahr und führt seine öffentlichen Sitzungen ausschließlich im Dorfgemeinschaftshaus. In diesen Sitzungen werden Themen behandelt, die übergreifend die Großgemeinde Oberaula betreffen z. Bsp. Beratungen über den Haushaltsplan aber besonders werden Themen besprochen, die unseren Ortsteil Hausen betreffen.

„Was können wir in unserem schönen Ort Hausen für die Bürger, Vereine und Institutionen erreichen? Was müssen wir unternehmen, Gedanklich anschieben oder auch durch Arbeitseinsätze selbst in die Hand nehmen, damit das Leben in Hausen lebenswert bleibt? Oder was müssen wir ansprechen, damit Gedanken und Planungen aus unserer Sicht nicht in die falsche Richtung laufen?“

Das sind die Fragestellungen, die den Ortsbeirat bewegen.

Die Mitglieder des Ortsbeirates haben insbesondere zusammen mit den Hausener Vereinen in den letzten Jahren viel erreicht und es wird auch in Zukunft vieles geben, was anzusprechen und zu tun ist.

Hierbei sind auch besonders die Gedanken wichtig, die unsere junge Generation beschäftigen. Zurzeit ist aus Sicht des aktuellen Ortsbeirates diese Generation ohne direkte Stimme vertreten. Die jungen Leute sollten sich bewusst machen, dass man nur durch aktive Mitarbeit Dinge, die einem nicht angenehm sind, ändern bzw. beeinflussen kann.

Sowohl für den Ortsbeirat, als auch für die Gemeindevertretung sind Personen wählbar, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, EU-Bürger sind und seit mindestens 3 Monaten im Wahlkreis wohnen. Außerdem dürfen sie nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.

Der Ortsbeirat würde sich sehr freuen, wenn wir für „unser Hausen“ wieder genügend Bürgerinnen und Bürger finden würden, die ihre Zeit für die nächsten 5 Jahre in den uneigennützigen Dienst der Dorfgemeinschaft stellen. Hier haben sie die Möglichkeit, eigene Vorstellungen und Wünsche einzubringen und zu diskutieren und, wenn sich entsprechende Mehrheiten finden, auch für Hausen bzw. die Großgemeinde durchzusetzen.

 

Können……Wollen……Tun… ! ! !

Nehmen Sie die Chance beim Schopf.

 

Die Informationsveranstaltung mit Listenaufstellung für Hausen soll am Samstag, dem 14.11.2020 um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus stattfinden. Wir würden uns freuen, wenn Sie/Du sich bis dahin für eine Mitarbeit entscheiden und dies unserem Ortsvorsteher, Jörg Albert unter joerg_aIbert@t-onIine.de, 06628/8209 oder 0178 4812181 mitteilen würden oder am 14.11.2020 einfach mal vorbei kommen.

Entsprechende weiterführende Informationen des Ortsbeirates findest Du/Sie auch auf unser Hausener Homepage unter:

www.Hausen-Aulatal.de

Der Ortsbeirat Hausen


 

Aufgabenbeschreibungen

 

Die Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung ist das Hauptorgan der kommunalen Selbstverwaltung und entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten der Kommune. Die gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter arbeiten ehrenamtlich. Für ihre Arbeit erhalten Sie in der Regel eine Aufwandsentschädigung in Form von Sitzungsgeld. Zum Mitglied einer Gemeindevertretung wählen lassen kann sich jede und jeder Wahlberechtigte, die bzw. der seit mindestens sechs Monaten mit Hauptwohnsitz im Wahlgebiet gemeldet ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.

 

Der Ortsbeirat

Viele Gemeinden bestehen aus mehreren Ortsteilen. Damit die Interessen der Ortsteile bei den Entscheidungen der Gemeindevertretung stärker berücksichtigt werden, kann die Gemeinde Ortsbeiräte einrichten. Für welche Bereiche in der Gemeinde Ortsbeiräte eingerichtet wurden, ist in der Hauptsatzung einer Gemeinde geregelt.

Die Mitglieder der Ortsbeiräte werden mit den Gemeindevertretern für die gleiche Wahlzeit von fünf Jahren gewählt. Auch sie sind ehrenamtlich tätig. Nach den Regeln der Hessischen Gemeindeordnung ist der Ortsbeirat zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsteil betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsteil angehen. Er nimmt zu allen Fragen Stellung, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden.

Für die Wahl der Ortsbeiräte wird eine Gemeinschaftsliste (Partei unabhängig) erstellt.

 

Texte: Auszug aus der Broschüre, Kommunalpolitik verstehen“, Seite 15 und Seite 19, Ausgabe März 2015, der Friedrich-Ebert-Stiftung Landesbüro Hessen.

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