Genesene und vollständig Geimpfte haben ab Sonntag mehr Freiheiten
Aufatmen für alle vollständig Geimpften und Genesenen: ab dem heutigen Sonntag haben sie bundesweit wieder viel mehr Freiheiten als zuvor. Sie dürfen ohne Test zum Friseur oder einkaufen gehen, sich wieder mit mehr Menschen treffen, draußen Sport treiben und ohne Ausgangsbeschränkung nachts nach draußen gehen. Nachdem Bundestag und Bundesrat dazu eine entsprechende Verordnung verabschiedet haben, gelten die Lockerungen für die genannte Gruppe ab der vergangenen Sonntagnacht.
Bestimmte Fristen sind dabei zu beachten. Als geimpft gilt nur, wer seine zweite Impfdosis vor mindestens 14 Tagen bekommen hat (beim Impfstoff von Johnson und Johnson muss die Einzeldosis des Vakzins zwei Wochen zurückliegen). Wichtig ist, den entsprechenden Nachweis darüber dabei zu haben. Das ist entweder der Eintrag im Impfausweis oder eine entsprechende Bescheinigung aus dem Impfzentrum. Wer schon nachweislich von Corona genesen ist und sich impfen lässt, gilt schon nach einer Spritze als vollständig geimpft.
In den einzelnen Kreisen gelten derzeit noch Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen – je nach Inzidenz. Geimpfte und Genesene brauchen sich daran nicht mehr zu halten. Sie dürfen sich auch ohne Beschränkung mit anderen Personen treffen, wenn die ebenfalls geimpft oder genesen sind. Auch die nächtlichen Ausgangssperren ab 22 Uhr gelten nicht mehr für die Geimpften und Genesenen. Sie können sich ohne Einschränkung im Freien aufhalten, ohne dafür einen Grund nennen zu müssen.
Auch die Quarantänepflicht nach Reisen fällt für diese Gruppe künftig weg. Eine Ausnahmen gilt, wenn sie aus einem Virusvariantengebiet einreisen. Auch die Einschränkungen bei kontaktlosen Individualsportarten, also beispielsweise beim Joggen fallen weg. Beim Shoppen in Geschäften, die „Click and Meet“ anbieten, braucht man keinen tagesaktuellen Schnelltest mehr. Auch in botanischen Gärten oder Zoos müssen Geimpfte und Genesene keinen negativen Test mehr vorlegen. Aber Achtung: Maskenpflicht und Abstandsregeln gelten nach wie vor für alle. (ci, osthessen-news)