Wer zahlt fürs Abräumen?
In der Friedhofsgebührensatzung ist es klar geregelt: Wenn eine Grabstätte aufgegeben wird – in der Regel nach 30 Jahren Liegezeit – dann sind die Angehörigen dafür zuständig, das Grab abzuräumen. Auf einigen Friedhöfen können sie das selbst tun, wenn sie denn über entsprechendes Gerät verfügen, ansonsten tragen sie die Kosten, wenn die Gemeinde das erledigt. Soweit die Theorie.
Wie in vielen anderen Gemeinden, kommt es aber auch in Oberaula immer häufiger vor, dass nach Ablauf der 30 Jahre keine Angehörigen mehr vorhanden bzw. aufzuspüren sind. Sie sind oft schon vor vielen Jahren weggezogen und haben kein Interesse mehr an der Grabstätte. Davon zeugten verwahrloste Gräber auf den Friedhöfen, erklärte Alexander Erler (CDU). Seine Fraktion wollte das Problem jetzt in Angriff nehmen und die Gebührenordnung der Friedhofsordnung entsprechend ändern. Die Gebühr fürs Abräumen der Grabstelle sollte demnach gleich beim Erwerb der Grabstelle mit bezahlt werden.
Man habe aber seit dem Formulieren des Antrags festgestellt, dass das ein ganz sensibles Thema und nicht so einfach per Beschluss zu regeln sei, sagte Erler und formulierte seinen gerade eben gestellten Antrag um.
Nun soll der Gemeindevorstand erst einmal prüfen, wie viele Grabstellen aktuell betroffen sind und welche Kosten der Gemeinde dadurch entstehen.
Dabei müsse auch berücksichtigt werden, so gab Hans-Joachim Schneider (SPD) zu bedenken, dass Grabstellen heute in der Regel kleiner und weniger aufwendig hergestellt würden, dass also folglich auch die Kosten für das Abräumen geringer seien.
Nicht zuletzt müsse geklärt werden, ob die Gemeindeverwaltung von den Bürgern Geld 30 Jahre im Voraus fordern dürfe und wie mit diesem Darlehen umzugehen sei, ob es zum Beispiel extra angelegt werden müsse. Der Aufwand hierfür müsse dann ebenfalls berücksichtigt werden, sagte Werner Weidemann (CDU).
In den Friedhofskommissionen sei das Thema schon besprochen worden und auf einhellige Ablehnung gestoßen, berichtete Holger Hehr (SPD).
Einstimmig beschloss die Gemeindevertretung einen Prüfauftrag an den Gemeindevorstand, alle Fragen zum Thema verlassene Gräber zu klären und dem Parlament bis Ende September darüber Bericht zu erstatten. Dann kommt das Thema erneut auf die Tagesordnung. (CHRISTINE ZACHARIAS)