Aufstallungspflicht bleibt vorerst

Schwalm-Eder-Kreis erlässt 5. Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest

Etwas mehr als einen Monat nachdem in einem landwirtschaftlichen Legebetrieb in Edermünde eine Form der Vogelgrippe (H5N1-Virus) ausgebrochen war, wird per Allgemeinverfügung seitens des Schwalm-Eder-Kreises ab 7. März 2024 auch die Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb vollständig aufgehoben.

Aufgrund des aktuellen Vogelzugs gilt präventiv jedoch weiterhin für das gesamte Kreisgebiet bis auf Weiteres eine Aufstallungspflicht für Geflügelbestände. Zudem bleibt das Verbot von Geflügelschauen oder ähnlichen Veranstaltungen sowie die Ausfuhr von Geflügelbeständen zu Veranstaltungen in anderen Landkreisen vorerst bestehen.

Die 5. Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest tritt ab dem 7. März 2024 in Kraft und kann ab 6. März 2024 auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de/bekanntmachungeneingesehen werden.

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