Verwaltungsstandorte sollen bleiben

Schwälmer Allgemeine

Dienstleistungen wie bisher

Bürgerbüros

Mit dem geplanten Zusammenschluss der Gemeinden komme es zu einer Verschmelzung von Hintergrundarbeiten, heißt es im Pressetext, beispielsweise in der Kämmerei. Für die Bürger würden sich dadurch keine Änderungen ergeben. Die Verwaltungen sollten in den bisherigen Orten erhalten bleiben, damit Bürgerbüros mit den Bürgerdienstleistungen wie bisher zuverlässig für jeden gut zu erreichen seien. Mit dem Onlinezugangsgesetz werde sich auch das Nutzerverhalten verändern. Der prozessuale Sitz des Bürgermeisters werde dann im Grenzänderungsvertrag geregelt.

Bauhöfe

Nach einem Zusammenschluss sollten auch die Bauhöfe wie bisher ortsnah an ihren bisherigen Standorten in den Kernorten Neukirchen, Ottrau und Oberaula betrieben werden. Eine parallel organisierte Organisationsuntersuchung empfehle die Reintegration des Neukircher Bauhofes in die Kernverwaltung, heißt es weiter. Die ortsnahen Lagen der drei Standorte im Christeroder Weg 14, in der Raiffeisenstraße 5 und In der Otter 15 hätten sich bewährt und blieben wie bisher bestehen.

Ortsbeiräte

Die Ortsbeiräte sollen bestehen bleiben. Identisch zwischen allen drei Kommunen ist, dass jeder Ortsteil einem Ortsbezirk angehöre und somit von einem Ortsbeirat vertreten werde.

Die Zuständigkeit der Ortsbeiräte erstrecke sich räumlich auf die Gebiete der ehemals selbstständigen Gemeinden, aus denen die heutigen Kommunen jeweils gegründet wurden. Der Status der bisherigen Ortsteile bleibe erhalten. Die Ortsvorsteher blieben Ansprechpartner für die Belange in den Orts- und Stadtteilen wie die Verwaltungsleitung mit der Verwaltung. (sro/lmk)

Weitere Infos unter gemeinsam.einfach.staerker.de, gvv-suedlicherknuell.de und auf den Webseiten der Kommunen

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