Konstituierung des Seniorenbeirates

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

hiermit lade ich Sie herzlich ein zur konstituierenden Sitzung des Seniorenbeirats Oberaula für

Montag, 8. Juni 2026, 15.00 Uhr,

in die Mehrgenerationenbegegnungsstätte

im Sozialzentrum Oberaula, Böhlstraße 8.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht der Vorsitzenden
3. Neuwahl des Vorstandes des Seniorenbeirats
a) Wahl einer/eines Vorsitzenden
b) Wahl einer/eines stellv. Vorsitzenden
c) Wahl einer/eines Schriftführerin/Schriftführers
d) Wahl der Beisitzer/-innen
4. Wahl eines Vertreters und Stellvertreters für den Kreisseniorenbeirat
5. Informationen zur zukünftigen Arbeit des Seniorenbeirats
6. Verschiedenes

Über Ihre zahlreiche Teilnahme würden wir uns sehr freuen. Gerne können Sie auch weitere, an der Tätigkeit des Seniorenbeirates interessierte Personen zu dieser Versammlung mitbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Gez.:  Klaus Wagner
Bürgermeister

 

Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat Oberaula

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 In der Gemeinde Oberaula wird ein Seniorenbeirat eingerichtet.
1.2 Der Seniorenbeirat ist die Interessenvertretung der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Oberaula, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.
1.3 Kommunale Mandatsträger sollen nicht dem Seniorenbeirat angehören.
2. Der Seniorenbeirat hat insbesondere folgende Aufgaben:
2.1 Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen und Programmen sowie bei kulturellen und geselligen Veranstaltungen für Senioren
2.2 Die gemeindlichen Körperschaften sollen vor Entscheidungen von besonderer Bedeutung für Seniorinnen und Senioren den Seniorenbeirat anhören.
2.3 Vertretung der Seniorinnen und Senioren im Seniorenbeirat des Schwalm-Eder-Kreises
3. Der Seniorenbeirat besteht aus freiwillig und ehrenamtlich tätigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die ihren ersten Wohnsitz in der Gemeinde Oberaula haben.
4. Der Seniorenbeirat wird für die Dauer der Wahlzeit der Gemeindevertretung bestellt.
5. Konstituierung und weitere Sitzungen
5.1 Die Einladung zur jeweils ersten Sitzung des Seniorenbeirates erfolgt durch den Bürgermeister durch Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Oberaula.
5.2 In seiner ersten Sitzung wählt der Seniorenbeirat aus seinen Reihen eine/n Vorsitzende/n, eine/n Stellvertreter/in, eine/n Schriftführer/in und bis zu fünf Beisitzer/innen
5.3 Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur Berechnung der Mehrheit nicht mit.
5.4 Der Seniorenbeirat trifft so oft zusammen, wie es die Geschäfte erfordern, mindestens jedoch einmal im Jahr. Er ist einzuberufen, wenn es mindestens die Hälfte der gewählten Vorstandsmitglieder verlangt. Der Seniorenbeirat kann zur Erledigung seiner Aufgaben die Mitarbeit der Gemeindebediensteten in Anspruch nehmen.
5.5 Die/der Vorsitzende leitet die Sitzung. Sie/er stellt die Tagesordnung auf und lädt die Mitglieder des Seniorenbeirates schriftlich zu den Sitzungen ein. Sie/Er vertritt den Seniorenbeirat gegenüber dem Gemeindevorstand und führt die Beschlüsse des Seniorenbeirates aus, wobei sie/er sich der Hilfe weiterer Mitglieder bedienen kann.
5.6 Im Übrigen kann der Seniorenbeirat nach eigenem Ermessen seine inneren Angelegenheiten intern regeln.
5.7 Kommunale Mandatsträger können im Bedarfsfall zu den Sitzungen des Seniorenbeirates zur Beratung eingeladen werden.
6. Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung ersetzt die bisherige Geschäftsordnung des Seniorenbeirats aus dem Jahr 2011 und tritt zum 01.01.2026 in Kraft.


Der Gemeindevorstand der Gemeinde Oberaula

Klaus Wagner
Bürgermeister

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