Als ich am 10. April diese Nachricht auf meinem Handy las, wusste ich im ersten Moment nicht was genau gemeint war.
Jetzt weiß ich es!
Der 23. April ist der Tag des Bieres
und in diesem Jahr wird das
500-jährige Reinheitsgebot des Bieres gefeiert
Ein gutes Bier braucht nur Hopfen, Malz, Hefe und Wasser. Mehr Zutaten sind nicht nötig, um einen einzigartigen Geschmack zu erzeugen. Das ist in Bayern bereits seit 1516 bekannt. Zum 500. Jubiläum des Reinheitsgebots, das auch heute noch Gültigkeit besitzt, finden zahlreiche Veranstaltungen statt. Auch hier in Hausen im Gasthaus „Zum Schwanen“ bei Erich Nuhn. Gehen wir doch mal hin!
Wird 500-jähriges Reinheitsgebot Weltkulturerbe?
Zum Jubiläum soll das Reinheitsgebot umfassend gewürdigt werden. Mal angenommen, man wollte in seinem Leben jedes in Deutschland gebraute Bier probieren. Und damit es nicht ausartet, beschränkte man sich auf eine Sorte am Tag: Laut dem Bund deutscher Brauer nimmt das Vorhaben dann 13,5 Jahre in Anspruch. Mehr als 5000 Biere werden hierzulande gebraut. Ihnen gemein ist, dass sie nur aus Wasser, Malz, Hopfen und Hefe bestehen. So will es das deutsche Reinheitsgebot seit inzwischen mehr als 500 Jahren. Für die Brauer Grund genug, die Verordnung zum Weltkulturerbe erklären zulassen.
Einen entsprechenden Antrag habe der Branchenverband an die Kultusministerkonferenz und die Unesco gerichtet, hieß es. Die am 23. April 1516 verkündete Verordnung ist die älteste noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. Erlassen wurde es im bayerischen Ingolstadt von den Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. in einer Landesordnung. Seit 1906 ist sie geltendes Recht in ganz Deutschland.
Na dann Prost!!!