„Bundesnotbremse“ hat gravierende Auswirkungen

Gemeinde weist auf wichtige gesetzliche Vorgaben ab einer Inzidenz oberhalb 100 hin.

Auszug aus dem neuen § 28b des Infektionsschutzgesetzes:

§ 28b Bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bei besonderem Infektionsgeschehen, Verordnungsermächtigung

(1) Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag die folgenden Maßnahmen:

  1.

private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen; Zusammenkünfte, die ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Haushalts, ausschließlich zwischen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern, oder ausschließlich in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts oder im Rahmen von Veranstaltungen bis 30 Personen bei Todesfällen stattfinden, bleiben unberührt;

  2.

der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum ist von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags untersagt; dies gilt nicht für Aufenthalte, die folgenden Zwecken dienen:

    a)

der Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,

    b)

der Berufsausübung im Sinne des Artikels 12 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit diese nicht gesondert eingeschränkt ist, der Ausübung des Dienstes oder des Mandats, der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien,

    c) der Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts,
    d)

der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder der Begleitung Sterbender,

    e) der Versorgung von Tieren,
    f) aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Zwecken oder
    g) zwischen 22 und 24 Uhr der im Freien stattfindenden allein ausgeübten körperlichen Bewegung, nicht jedoch in Sportanlagen; ….

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass diese gesetzlichen Regelungen ab sofort auch für den Schwalm-Eder-Kreis gelten, da seit dem 18.04.2021 die Sieben-Tage-Inzidenz oberhalb des Schwellenwertes von 100 liegt.

Damit gelten die o.g. gesetzlichen Beschränkungen für Zusammenkünfte von Personen sowohl für den öffentlichen, wie auch für den privaten Bereich.

Besonders wird darauf hingewiesen, dass damit nun auch eine Obergrenze für maximal 30 Teilnehmer/innen bei Trauerfeierlichkeiten festgelegt wurde.

Dass gerade vor dem 1. Mai und zwei Wochen vor dem Himmelfahrtstag solche strengen Kontaktbeschränkungen gesetzlich vorgeschrieben werden, ist zwar sehr bedauerlich, aber aufgrund der leider sehr hohen Infektionszahlen unumgänglich.

Es wird um Verständnis für die Maßnahmen  und um strikte Einhaltung dieser bundeseinheitlichen gesetzlichen Vorgaben gebeten, in der Hoffnung, dass damit die Infektionszahlen schnell und wirksam reduziert werden können.

Bei wieder geringeren Infektionszahlen sieht das geänderte Infektionsschutzgesetz auch entsprechende wieder Lockerungen vor. Diese Lockerungen möglich zu machen, hängt nunmehr maßgeblich von unser aller Verhalten ab.


Ortsbeirat Hausen hat sich neu konstituiert

(v.li.n.re.) Norbert Braun, Bärbel Hellwig, Erwin Albert, Alexander Erler, Jürgen Eckhardt, Jörg Albert und Ilja Rühl

Jörg Albert bleibt Ortsvorsteher in Hausen. In der konstituierenden Sitzung wurde Albert einstimmig vom Ortsbeirat wiedergewählt. Er tritt somit seine dritte Wahlperiode als Ortsvorsteher an.

Stellvertretende Ortsvorsteherin bleibt Bärbel Hellwig. Alexander Erler wurde als Schriftführer und Jürgen Eckhardt als sein Stellvertreter gewählt. Alle Wahlen waren einstimmig.

Neue Mitglieder im Ortsbeirat sind Ilja Rühl und Erwin Albert. Herbert Heinisch und Günter Schulze gehören dem Ortsbeirat nicht mehr an und wurden verabschiedet.

Überrascht wurde im Anschluss der Konstituierung Jörg Albert. Die Ortsbeiratsmitglieder ehren Albert für 10 Jahre im Amt als Ortsvorsteher.

10 Jahre im Amt – Ortsvorsteher Jörg Albert

 

Start des Corona-Bürgertestzentrums in Oberaula

DRK Ortsverein und Gemeinde bieten kostenlose Corona-Schnelltests an

In Zusammenarbeit mit der Gemeinde Oberaula bietet der DRK Ortsverein Oberaula kostenlose Corona-Schnelltests im Vorraum der Mehrzweckhalle an.

Jeden Freitag, von 16.00 bis 19.00 Uhr, können sich Interessierte dort ohne eine Voranmeldung testen lassen.

Das Testangebot richtet sich an alle Menschen mit ständigem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.

Bedingung für einen Test ist damit lediglich ein gültiger Personalausweis, der bei der Anmeldung vorgelegt werden muss. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, sich mindestens 1x pro Woche in einem Testzentrum testen zu lassen. Die Kosten übernimmt der Bund.

Die Gemeinde hat sehr schnell und unbürokratisch reagiert und dem DRK Ortsverein geeignete Räumlichkeiten und die benötigte Infrastruktur zur Verfügung gestellt.

„Dank des großartigen Engagements unseres DRK Ortsvereins, der mit zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern das Testzentrum betreibt, besteht somit die Möglichkeit, sich direkt vor Ort und ohne Voranmeldung oder Reservierung testen zu lassen“, lobt Bürgermeister Klaus Wagner den Vorsitzenden des DRK Ortsvereins, Herrn Ewald Peter, und seine aktiven Mitstreiter aus dem Ortsverein.

Bereits am ersten Öffnungstag des Testzentrums in der Mehrzweckhalle haben sich am vergangenen Freitag 67 Personen testen lassen. Zur großen Freude der Getesteten wie auch des Testpersonals waren alle Tests negativ, d.h. keine der getesteten Personen wies Hinweise für eine Corona-Infektion auf.

Das Corona-Bürgertestzentrum des DRK Ortsvereins Oberaula öffnete am vergangenen Freitag erstmals seine Türen.

 

Wir sind freitags von 16.00 bis 19.00 Uhr für Sie da.

Sie finden uns im Vorraum der Mehrzweckhalle der

Schule am Katzbachtal.

Anmeldungen sind nicht erforderlich.

Natürlich teilen wir Ihnen das Testergebnis vertraulich mit und wir sind selbstverständlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Testberechtigt sind alle BürgerInnen der Bundesrepublik Deutschland und Personen mit ständigem Aufenthalt in der BRD. Ein Krankenversicherungsnachweis ist nicht erforderlich.

Bitte bringen Sie einen Personalausweis zur Anmeldung mit.

Natürlich besteht keine Testpflicht, aber Sie haben ein Recht auf eine Bürgertestung. Dass Sie dieses Recht heimatnah in Anspruch nehmen können, möchten wir durch unser Engagement sicherstellen.

Zwar stellt der Test nur eine Momentaufnahme dar und gibt Ihnen keine absolute Sicherheit sich nicht doch bereits infiziert zu haben. Aber wenn wir bei unseren Testungen auch nur einen symptomlosen Infizierten entdecken können, können wir viele Ansteckungen verhindern und uns somit alle schützen.

Solange noch kein Impfstoff für uns alle zur Verfügung steht, heißt es zur Eindämmung der Pandemie für uns nur: Testen – testen – testen.

Bitte nehmen Sie Ihr Recht in Anspruch.

Ihr DRK Ortsverein Oberaula.