Nachrücken von Wahlbewerbern in die Gemeindevertretung Oberaula
Die durch die Wahl am 14.03.2021 gewählte Ulrike Lübcke hat durch Wegzug aus der Gemeinde Oberaula ihr Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Oberaula verloren.
Gem. § 34 in Verbindung mit den §§ 33 und 23 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird hiermit als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages „Freie Liste Oberaula“ (FLO) als Nachrücker Herr Wladimir Zitzer festgestellt. Da Herr Zitzer mitgeteilt hat, dass er dasMandat nicht annimmt, wird als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlsvorschlages „Freie Liste Oberaula“ (FLO) als Nachrücker festgestellt:
Herr Hubert Ahrens, Ferienpark 86, 36280 Oberaula-Hausen
Gegen die Feststellung sind Rechtsmittel nach § 25 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) gegeben.
Oberaula, 09.01.2023
gez. Wagner,
Gemeindewahlleiter