Foto: Kurhessischer Golfclub Oberaula/Bad Hersfeld e.V.

Hausen – Rechen, Besen und Schippen am Samstag sowie Driver, Eisen und Putter am Sonntag – das waren die Utensilien, die am vergangenen Wochenende auf der Golfanlage des Kurhessischen Golfclub Oberaula/Bad Hersfeld zum Einsatz kamen.

Schon als eine kleine Tradition kann man den Platzpflegetag im Kurhessischen Golfclub bezeichnen. Immer im Oktober kommen zahlreiche Mitglieder des Clubs zusammen, um gemeinsam die Anlage winterfest zu machen. So konnten Präsident Jürgen Sattler und Platzwart Reinhard Jütte wie schon im vergangenen Jahr ca. 30 Mitglieder begrüßen, um am Samstag bei kühlem, aber trockenem Wetter bei der Platzpflege aktiv zu werden.

Aufgeteilt in mehrere Gruppen wurde fast auf dem gesamten Platz gearbeitet. Während die Damen vornehmlich die Blumenbeete am Clubhaus und den Abschlägen 1 und 7 sowie dem Grün 17 in Schuss brachten, waren die anderen Arbeitsgruppen in der Auffahrt und entlang verschiedener Fairways damit beschäftigt, Büsche und Bäume zu schneiden. Von der Motorsäge bis hin zum einfachen Rechen kam alles zum Einsatz.

Im Anschluss an die getane Arbeit gab es dann bei einem gemütlichen Beisammensein einen deftigen Imbiss sowie Kaffee und Kuchen, alles von der Damenabteilung des Clubs zubereitet.


Die Corona-Ampel steht im Schwalm-Eder-Kreis auf Orange.

Die Inzidenz liegt bei 44,44.


Neuer Höchstwert erreicht:

In Deutschland haben sich an einem Tag 11.287 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Das meldet das Robert Koch-Institut. Es ist der höchste Wert an einem Tag, der seit Beginn der Pandemie registriert wurde.

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Oberaula gibt bekannt:

Aufgrund der steigenden Coronazahlen haben die Bürgermeister des Schwalm-Eder-Kreises festgelegt, dass ab

Montag, 19.10.2020

– keine privaten Feiern in öffentlichen Gebäuden (MZH/Vorraum der MZH/DGH´s/Grillhütten/Haus der Generationen/Jugendräume) stattfinden;

– bei Jahreshauptversammlungen ein striktes Alkoholverbot besteht;

– Sitzungen (Ortsbeiräte/Gemeindevorstand/Gemeindevertretung und Ausschüsse) unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln stattfinden können;

– Duschen und Umkleiden während des Trainingsbetriebes geschlossen bleiben.

Die neuen Regelungen gelten voraussichtlich bis zum Ende der Weihnachtsferien (09.01.2021).


Schwalm-Eder-Kreis ergänzt neue Corona-Regeln des Bundes und Landes durch Allgemeinverfügung

Veröffentlicht am: 16.10.2020

Mit einer Allgemeinverfügung zu „Schutzmaßnahmen bei privaten Feiern“ will der Schwalm-Eder-Kreis eine zeitnahe und vollständige Kontaktpersonennachverfolgung gewährleisten, sollte es bei privaten Feiern im öffentlichen Raum zu einem Infektionsgeschehen kommen. Die Bürgermeister der Kommunen einigen sich auf einheitliche Regelungen. Landrat und Vize-Landrat appellieren an die Besonnenheit der Bürgerinnen und Bürger.

Seit gestern gelten aufgrund der neuen dynamischen Entwicklungen der Infektionszahlen mit dem Corona-Virus von der Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern beschlossenen Corona-Reglungen. Beschlossen wurde unter anderem, dass ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einem Landkreis oder Stadtgebiet innerhalb der letzten 7 Tage eine erweiterte Maskenpflicht im öffentlichen Raum gilt, die Teilnehmerzahl für öffentliche Veranstaltungen weiter begrenzt sowie die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern im öffentlichen Raum auf 25 beziehungsweise auf 15 Personen im privaten Raum eingeschränkt wird.

Ab 50 Neuinfektionen im selben Zeitraum wird die Teilnehmerzahl auf 100 Personen bei öffentlichen Veranstaltungen begrenzt und eine Kontaktbeschränkung auf maximal 10 Personen im öffentlichen Raum sowie eine Sperrstunde ab 23 Uhr mit einem Außenabgabeverbot von Alkohol eingeführt. Private Feiern im öffentlichen Raum werden auf 10 Teilnehmer begrenzt, im privaten Raum ebenfalls auf 10 Personen aus maximal 2 Hausständen.

Gästeliste für private Feiern im öffentlichen Raum zwingend erforderlich

Ebenfalls aufgrund der steigenden Infektionszahlen im Kreisgebiet, erlässt der Schwalm-Eder-Kreis eine neue Allgemeinverfügung als Ergänzung zu den neuen Beschlüssen des Bundes und des Landes Hessen. Die ab kommenden Montag, 19. Oktober 2020, gültige Allgemeinverfügung sieht vor, dass Feiern oder Veranstaltungen jeglicher Art in Gaststätten, Hotels oder sonstigen öffentlichen Räumen nur dann mit der maximalen Anzahl von Personen stattfinden dürfen, wenn mindestens 24 Stunden im Vorfeld eine vollständige Gästeliste mit allen erforderlichen Personendaten der eingeladenen Gäste durch den jeweiligen Veranstalter an den Betriebsinhaber beziehungsweise dem Träger der Räumlichkeiten übergeben und bis zum Veranstaltungsende bei Veränderungen der Teilnehmerzahl stets unverzüglich aktualisiert wird.

„Mit der Allgemeinverfügung wollen wir sicherstellen, dass im Falle eines Infektionsgeschehens eine zeitnahe, vollständige Kontaktpersonennachverfolgung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes erfolgen kann, die Infektionskette schnell durchbrochen und somit eine weitere Verbreitung des Corona-Virus verhindert werden kann.“, erklärt Landrat Winfried Becker.

Nach der gültigen Verordnung des Landes Hessen dürfen aktuell im Schwalm-Eder-Kreis private Feiern im öffentlichen Raum mit maximal 50 Personen stattfinden. Sollten die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage den Wert (Inzidenz) von 35 übersteigen, sind nur noch 25 Personen erlaubt. Ab einem Wert von 50 nur noch 10 Personen.

Die am 14. Oktober 2020 erlassene „Allgemeinverfügung über Schutzmaßnahmen bei privaten Feierlichkeiten“ gilt vorerst bis zum 31. Januar 2021.

Bürgermeister einigen sich auf einheitliche Regelungen im Kreis

Ähnlich wie der Bund und die Länder einigten sich die Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Schwalm-Eder-Kreis am gestrigen Donnerstag auf ein kreisweit abgestimmtes Vorgehen mit einheitlichen Regelungen ab 19. Oktober 2020.

Dorfgemeinschaftshäuser sowie alle anderen öffentlichen Räume und Gebäude stehen bis einschließlich 31. Januar 2021 für privaten Feierlichkeiten nicht zur Verfügung. Für alle anderen Zusammenkünfte in den genannten Räumlichkeiten, zum Beispiel Vereinssitzungen oder ähnliches, gilt neben den allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln ein striktes Alkoholverbot.

Für alle Kindertagesstätten im Schwalm-Eder-Kreis gilt ein allgemeines Betretungsverbot. Nur die Erzieherinnen und Erzieher sowie die zu betreuenden Kinder dürfen die jeweilige Kindertagesstätte betreten. Allen anderen Personen ist dies nicht gestattet. Kinder mit möglichen Krankheitssymptomen werden im Zweifel nach Hause geschickt. Auch diese Regelung gilt zunächst bis 31. Januar 2021.

Landrat Winfried Becker und Vize-Landrat Jürgen Kaufmann appellieren an die Solidarität aller Bürgerinnen und Bürger im Schwalm-Eder-Kreis: „Bitte respektieren Sie die geltenden Regeln und verhalten Sie sich vor- und umsichtig. Gehen Sie weiterhin zum Einkauf und pflegen Sie mit Bedacht soziale Kontakte. Am Wichtigsten ist jedoch: denken Sie jederzeit an die AHA-AL-Regeln – Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, Nutzung der Corona-App und regelmäßiges Lüften. Dies ist in der aktuellen Lage das beste Mittel zur Reduzierung weiterer Infektionen. Im Hinblick auf die bevorstehende Erkältungs- und Grippesaison bitten Landrat Becker und Erster Kreisbeigeordneter Kaufmann die Bürgerinnen und Bürger um besondere Umsicht. Auch wenn nicht jeder Schnupfen ein Grund ist, zu Hause zu bleiben, denken Sie an Ihr Arbeits- und privates Umfeld, wenn Sie mit Erkältungssymptomen zur Arbeit gehen und klären Sie unklare Symptome zu Ihrem eigenen und zum Schutz für andere mit Ihrem Hausarzt ab.“

Hintergrund: Information zu den aktuell gültigen Regelungen im Schwalm-Eder-Kreis

Laut Eskalationskonzept des Landes Hessen für die kreisfreien Städte und Landkreise befindet sich der Schwalm-Eder-Kreis aktuell mit einer Inzidenz von 30,00 (Stand 16.10.2020 I 12:45 Uhr) in der zweiten, gelben Stufe. Hier gilt eine erhöhte Aufmerksamkeit. Folgende Verordnungen des Landes Hessen zur Bekämpfung der Pandemie sowie die Allgemeinverfügung des Schwalm-Eder-Kreises sind in Kraft:

  • Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum auf maximal 10 Personen oder 2 Hausstände
  • Öffentliche Veranstaltungen / Kulturangebote bis maximal 250 Personen
  • Private Veranstaltungen im öffentlichen Raum bis maximal 50 Personen
  • Gästelisten müssen 24 Stunden vor Veranstaltung den Betreiber*innen der Veranstaltungsorte vorgelegt und bis Veranstaltungsende aktuell gehalten werden
  • Empfehlung für Feiern im privaten Raum: maximal 25 Personen

Laut Bund-Länder-Beschluss vom 14.10.2020 werden die Eskalationskonzepte deutschlandweit einheitlich in folgenden Stufen angepasst.

Ab einer Inzidenz von 35 (orange) gelten erweiterte Maßnahmen unter Einbindung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration:

  • ergänzende Maskenpflicht im öffentlichen Raum, überall dort, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen
  • Empfehlung: Sperrstunde in der Gastronomie einführen
  • Teilnehmerzahlen bei öffentlichen Veranstaltungen / Kulturangeboten weiter begrenzen
  • Begrenzung der Teilnehmerzahlen bei privaten Feiern im
    • öffentlichen Raum auf 25 Personen
    • im privaten Raum auf 15 Personen

Ab einer Inzidenz von 50 (rot) gilt ein konsequentes Beschränkungskonzept in enger Zusammenarbeit mit dem HMSI:

  • Erweiterung der Maskenpflicht
  • Begrenzung der Teilnehmerzahl bei öffentlichen Veranstaltungen / Kulturangeboten auf 100
  • Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum auf maximal 10 Personen
  • Sperrstunde um 23 Uhr in der Gastronomie
  • Außenabgabeverbot von Alkohol ab der Sperrstunde
  • Begrenzung der Teilnehmerzahl bei privaten Feiern im
    • öffentlichen Raum auf 10 Personen
    • privaten Raum auf 10 Personen aus maximal 2 Hausständen

Kommt der Anstieg der Infektionszahlen nicht nach spätestens 10 Tagen zum Stillstand, werden weitere gezielte Beschränkungen eingeführt und unter anderem die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum auf maximal 5 Personen aus maximal 2 Hausständen festgelegt.

10.10.2020

 

Vorurteile sind unbegründet!

Kurhessicher Golfclub im Aufwind: „Wir sind keine geschlossene Gesellschaft“

Golf hat mit vielen Vorurteilen zu kämpfen: Der Sport sei elitär und nur etwas für ältere Menschen – diese Meinung ist falsch. Der Kurhessische Golfclub Oberaula-Bad Hersfeld kämpft gegen diese Vorurteile an und geht dabei innovative Wege.

Club-Präsident Jürgen Sattler (rechts) im Gespräch mit O|N-Volontär Kevin Kunze. Fotos: Hans-Hubertus Braune

„Wir wollen gerade jüngere Menschen für den Golfsport begeistern und zudem uns mehr den Menschen in der Region öffnen“, erklärt Präsident Jürgen Sattler im Gespräch mit OSTHESSEN|NEWS. Dafür sei es von enormer Bedeutung auf neuartige Ideen zu setzen, so der Präsident weiter. In diesem Rahmen machte der Verein erstmals ein Foot-Golf-Turnier (O|N berichtete ausführlich). Der 450 Mitglieder starke Verein hat dabei in letzter Zeit einen Anstieg der Mitgliederzahlen zu verzeichnen. Im Jahr 2020 machten bisher 90 Golfspieler ihre Platzreife auf dem Oberaulaer Grün.

Dafür verantwortlich sei laut Sattler auch die verbesserte Platzpflege: „Wir haben die Pflege des Grüns in professionelle Hände gegeben, das hat den Zustand des Platzes enorm verbessert und sorgt damit für ein gutes Spielerlebnis.“ Neben der verbesserten Platzpflege sei auch die Bereitschaft der Mitglieder von enormer Bedeutung: „Die 55 Hektar große Fläche muss auch abseits des Grüns gepflegt werden. Dabei tun sich immer wieder Vereinsmitglieder hervor, die Hecken schneiden oder Bäume kürzen. Zu manchen Arbeitseinsätzen haben bis zu 60 Mitglieder geholfen“, freut sich Sattler über die Bereitschaft der Golfer.

Gute Bedingungen auf dem Oberaulaer Grün

Die guten Bedingungen des Oberaulaer Golfclubs haben sich in der Golf-Szene schon rumgesprochen. Kürzlich wurde auf dem Gelände des Vereins das „World-Amateuer-Golfers-Champions“-Deutschlandfinale ausgetragen. Die fünf erfolgreichen Gewinner dürfen im nächsten Jahr beim Weltfinale als deutsches Amateurteam in Mexiko antreten: „Nicht nur in der Region hat es sich rumgesprochen, dass wir gute Voraussetzungen haben. Dieses Deutschlandfinale, dass wir in diesem Jahr ausrichten durften, zeigt das eindrucksvoll“, erklärt Club-Manager Frank Gerhard im O|N-Gespräch.

Generell sehen sowohl Präsident Jürgen Sattler, als auch Club-Manager Frank Gerhard den Verein auf einem aufsteigenden Ast: „Wir merken schon einen Aufschwung im gesamten Verein – jetzt gilt es natürlich diesen Auftrieb zu nutzen und gerade jüngere Menschen an das Golfspielen heranzuführen. Zudem ist es wichtig sich den Sportlern in der Region zu öffnen und zu zeigen, dass Golf keine geschlossene Gesellschaft ist“, so die beiden Verantwortlichen unisono.

Weitere Informationen zum Kurhessischen Golfclub Oberaula-Bad Hersfeld finden Sie unter: https://kurhessischer-golfclub.de (Kevin Kunze)+++

 

K o m m e n t a r

 

Profis waren Anfang der Woche auch in Oberaula am Start. Oder besser gesagt am Ball.

Beim Foot-Golf-Opening des Golfclubs Oberaula.

Etwas enttäuscht waren wir von der Redaktion aber schon, dass anstatt der sechs angekündigten Profis von Eintracht Frankfurt – allen voran der „Neu-Hersfelder“ Martin Hinteregger – nur Danny da Costa in Begleitung seines Schwiegervaters Uwe Bein auf dem Green auftauchte.

Denn einige der vielen Eintracht-Fans aus dem Kreis waren nach Hausen gekommen, um ihre Idole aus nächster Nähe zu erleben. Kurzweilig war´s trotzdem. Auf jeden Fall soll diese Attraktion in Zukunft das Vereinsleben des Golfclubs bereichern. Keine schlechte Idee.

 (HZ Sportredaktion von Sascha Herrmann)